Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für gewerbliche Kunden

Gültig ab 23.03.2022

I.  ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

1. Die nachstehend angeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte an unsere gewerblichen Kunden. Allgemeinen Bedingungen oder anderen Einkaufsbedingungen des Käufers/Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn bei Vertragsabschluss von unserer Seite nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wird. Das Gleiche gilt für widersprechende Regelungen, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten des Käufers/Kunden enthalten sind oder sich aus einem Gesetz (sofern zulässig), Handelsbrauch oder Geschäftspraxis ergeben.

2. Mit der Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit uns abzuschließen. Mit dem Erhalt der Bestellbestätigung durch unseren Kunden wird lediglich unsererseits der Erhalt des Anbotes des Kunden bestätigt.

3. Ein Kaufvertrag kommt mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

4. Sämtliche mündlichen Nebenabreden sind unwirksam.

5. Der Käufer/Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass persönliche Daten wie Anrede, Vor- und Nachname, Post- und E-Mail-Adresse sowie Kontodaten zum Zwecke der Geschäfts- und Garantie- bzw. Gewährleistungsabwicklung im gesetzlichen Rahmen abgespeichert werden.

6. Die in unserem Katalog sowie auf unserer Webseite gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen und Abbildungen – dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren wird ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben und technischen Qualifikationen bestimmt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Zwischen dem Druck- und Onlinekatalog kann es zu Sortiments- und Preisabweichungen kommen. Werden Waren aufgrund des Druckkatalogs bestellt, ist eine Berufung auf andere Angaben im Internet und umgekehrt ausgeschlossen. Für Rechen-, Schreib- und/oder Druckfehler wird von unserer Seite keine Haftung übernommen.

II. WARENLIEFERUNG

1. Der Kunde kann im Bestellprozess wählen zwischen "Versand mit DPD" oder "Selbstabholung". Details diesbezüglich befinden sich auf https://www.luxperten.com/Versand/.

2. Die bestellte Ware wird auf Kosten des Käufers/Kunden, allenfalls auch durch einen Transporteur, an die bei Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Beförderung der Ware durch einen Transporteur gilt als jedenfalls vom Käufer genehmigt.

3. Die vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass eine Zufahrt mit LKW gewährleistet ist.

4. Die Warenlieferung gilt auch dann als erbracht, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird bzw. eine Zustellung der bestellten Ware aus Gründen, die beim Käufer liegen, nicht möglich ist.

5. Die angegebenen Liefertermine sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der rechtzeitigen Zulieferung an unser Unternehmen. Für allenfalls verspätete Lieferungen wird daher unsererseits keine Haftung übernommen.

6. Höhere Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und/oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Streiks, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, Seuchen und dgl., sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (auch bei leichter Fahrlässigkeit) und/oder sonstige Betriebsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Das gilt auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen. Führen derartige Umstände lediglich zu einer Warenknappheit, so sind wir auch berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach eigenem Ermessen auf unsere Abnehmer aufzuteilen. Keinesfalls besteht für uns die Verpflichtung, uns mit den vertrags- bzw. angebotsgegenständlichen Waren bei fremden Lieferanten einzudecken. Maßnahmen der Elektrotechnik Leper GmbH, Luxperten im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Kunden/Käufer weder zum Vertragsrücktritt noch zu anderen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüche.

7. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übernahme der Ware in unseren Lägern durch den Kunden/Käufer, bei Lieferungen durch die Elektrotechnik Leper GmbH, Luxperten bei der Anlieferung an die genannte Lieferadresse bzw. bei der Übergabe der Ware an den Transporteur. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung.

8. Die bestellte Ware wird branchenüblich verpackt; diese Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies gesetzlich geregelt oder schriftlich vereinbart ist.

9. Die bestellte Ware wird bei Transport durch Dritte gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und auf seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

III. GEWÄHRLEISTUNG (MÄNGELRÜGE)

1. Wir leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften besteht eine Haftung nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

2. Garantien über die Beschaffenheit und Eignung der Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche angeführt und gekennzeichnet sein.

3. Für allfällige produktions- und/oder materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen wird keine Gewähr geleistet. Geringfügige oder sonstige dem Käufer zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

4. Die bestellte Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Derartige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bekannt zu geben; widrigenfalls die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt gilt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Eine stichprobenartige Untersuchung der Ware gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung.

IV. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERATZ

1. Für Schäden im Rahmen der Produkthaftung, die von uns zu vertreten sind sowie für uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der jeweiligen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden haften. Das Vorliegen unseres Verschuldens und dessen Ausmaß sind vom Geschädigten zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang.

2. Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind, besteht nicht; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. In diesem Zusammenhang treffen uns auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Es besteht für uns keine Verpflichtung, nicht von uns hergestellte Ware bei An- oder Weiterverkauf zu untersuchen.

3. Regressforderungen, insbesondere gemäß § 12 PHG, sind ausgeschlossen, sofern dem Kunden binnen einer angemessenen Frist ein im EWR ansässigen Haftungspflichtiger namhaft gemacht wird und unsere Ansprüche diesem gegenüber dem Kunden zur Abtretung angeboten wird. Bei einem allenfalls zustande kommenden Zessionsvertrag haften wir ausschließlich für die Tatsache, dass der Haftungspflichtige unser Vorlieferant war, nicht aber für die Einbringlichkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung.

4. Die in unseren Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

5. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für bloße Vermögens- oder mittelbare Schäden (einschließlich Gewinnentgang) und Folgeschäden. Allfällige Vorteile, die dem Kunden aufgrund des Schadens, für welchen wir einzustehen haben, entstehen, hat er sich auf den Schadenersatzanspruch anrechnen zu lassen.

V. ZAHLUNG

1. Der Kunde kann im Bestellprozess wählen zwischen Vorkasse, Rechnung und PayPal

Bei der Zahlungsart Vorkasse wird die Bestellung bzw. der daraus folgende Auftrag erst nach erfolgtem Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto bearbeitet. Anschließend wird die Rechnung – mit dem Vermerk „Bezahlung per Vorkasse“ – erstellt und per E-Mail versendet.

Bei der Zahlungsart Rechnung wird die Bestellung bzw. der daraus folgende Auftrag sofort bearbeitet. Anschließend wird die Rechnung – mit einem entsprechendem Zahlungsziel – erstellt und per E-Mail versendet.

Bei der Zahlungsart PayPal wird die Bestellung bzw. der daraus folgende Auftrag mit Erhalt des offenen Betrages auf unserem PayPal-Konto bearbeitet. Anschließend wird die Rechnung – mit dem Vermerk „Bezahlung per PayPal“ – erstellt und per E-Mail versendet.

2. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auch auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz zu.

3. Mangels anderer Vereinbarung, sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung fällig; bei vereinbarten Zahlungszielen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Rechnungsdatum; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte und sonstige Vergütungen (insbesondere Bonifikationen) als verfallen.

4. Eingehende Zahlungen können nach unserer Wahl auf die jeweils älteste Forderung angerechnet werden, auch bei einer widersprechenden Widmung.

5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassobüros und Anwälten, nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie Verzugszinsen von 8% p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen.

7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung von sämtlichen aushaftenden Forderungen zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht kommt uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

8. Im Falle des Zahlungs- oder Abnahmeverzuges des Kunden trotz Setzung einer 8-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte (insbesondere jenes gemäß 2.3.), die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.

9. Im Falle eines Vertragsrücktritts haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach unserer Wahl, uns einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten.

10. In „Zahlungsverzug“ im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen befindet sich der Kunde, wenn er unsere Forderungen (sowohl die Kaufpreis- als auch sonstige Nebenforderungen) bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig beglichen hat.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum.

2. Der Käufer/Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen, untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällige mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, um sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers, durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten dem Käufer auf seine Verbindlichkeiten angerechnet; Ein etwaiger Überschuss gelangt zur Auszahlung.

3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

VII. INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ

1. Der Käufer/Kunde erklärt sich damit einverstanden, Informationen, Newsletter etc. über elektronische Medien von ELEKTROTECHNIK LEPER GMBH, Luxperten zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf der Einverständniserklärung zum elektronischen Erhalt der Informationen erwächst dem Kunden jedoch kein Rechtsanspruch darauf, die in elektronischer Form versendeten Informationen im Wege anderer Zustellformen zu erhalten.

2. Der Käufer/Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntgegebenen Daten sowie deren Weitergabe an andere Vertriebspartner ausdrücklich zu.

3. Der Käufer/Kunde ist verpflichtet, uns die Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, widrigenfalls unsere sämtlichen Schriften und Erklärungen als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

4. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Salzburg. Wir behalten uns vor, allenfalls den gesetzlichen Gerichtsstand unseres Kunden bei Rechtsstreitigkeiten zu wählen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechts anzuwenden.

6. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Rest der vertraglichen Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht. Lediglich die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt.

7. Die Verpflichtungen des Kunden/Käufers aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen inklusive dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen haben auch für seine Rechts- und Geschäftsnachfolger Geltung, wobei der Käufer zur entsprechenden Überbindung verpflichtet ist.

VIII. FORDERUNGSABTRETUNG

1. Wenn die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenforderungen vom Kunden an einen Dritten verkauft wird, so bietet uns der Vertragspartner schon jetzt die Abtretung seiner ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen zur Sicherung an. Die Annahme des Anbots erfolgt schriftlich an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse des Kunden („Anbot einer Sicherungszession“). Der Käufer/Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Sicherungszession in seinen Büchern zu vermerken und sie dem Dritten unverzüglich anzuzeigen.

2. Derartige Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

IX. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN

1. Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist im Falle eines eine Zurückbehaltung gesetzlich rechtfertigenden Sachverhalts immer lediglich zum Zurückhalten eines im Verhältnis zu seinem geltend gemachten Anspruch angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Weiters ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes ausschließlich aufgrund der zahlungsgegenständlichen Lieferung berechtigt, nicht jedoch wegen allfälliger anderer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns.

2. Vertraulichkeit: Sämtliche Vertragsparteien stimmen zu und verpflichten sich, alle vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der gegenseitigen Vertragsbeziehung bekannt werden, grundsätzlich geheim zu halten. Dies gilt insbesondere nicht im Falle (a) einer die Partei gesetzlich oder aufgrund eines behördlichen Auftrags treffenden Auskunftspflicht oder bei (b) offensichtlichen oder (c) bereits davor bekanntgewordenen Daten.

3. Verzicht: Ein Verzicht auf die Geltendmachung und/oder Einhaltung einer Vertragsbestimmung bzw. dieser Geschäftsbedingungen unterliegt stets der Schriftform; Die Unterlassung einer Geltendmachung führt niemals zu einem Verzicht auf unsere Ansprüche. Ein allfälliger Verzicht auf die Geltendmachung unserer Ansprüche aufgrund eines bestimmten Verstoßes gilt in keinem Fall als Verzicht hinsichtlich anderer oder künftiger Verstöße.